Fragen von Dienstleistern
Was für einen Mehrwert haben Dienstleister, wenn sie die FairCare-Plattform nutzen?
Dienstleister können somit zusätzliche Klienten gewinnen. Außerdem können sie ihre Organisation auf dem FairCare-Account präsentieren, der teilweise öffentlich zugänglich ist. Die Nutzer der Plattform (ältere Personen, Angehörige, …) können mit der Suchfunktion oder auch beim Durchstöbern der verschiedenen Kategorien die passenden Dienstleistungen suchen. Es kann aber auch direkt eine Anfrage mit nur wenigen Angaben gestellt werden, welche einen sogenannten “Matching Prozess” durchläuft und somit automatisch die passenden Dienstleistungen für die anfragende Person liefert. Aufgrund dieser Suche nach Übereinstimmung zwischen Bedürfnis und Dienstleistung können die Nutzer der Plattform die Dienstleistungen und die dazugehörigen Dienstleister besser finden und schnell Angebotsanfragen übermitteln. Die Dienstleister können ihre Angebote via E-Mail oder direkt über die Plattform an die anfragenden Kunden aussenden. Eine schnelle Angebotsstellung ist somit möglich. Außerdem kann die anfragende Person auch gleichzeitig eine Nachricht mitschicken, um Details der erwarteten Leistung mitzuteilen. Falls ein Anbieter noch Fragen haben sollte, kann dieser ebenfalls der anfragenden Person eine Nachricht zukommen lassen. Es ist auch möglich, dass Angehörige Anfragen stellen.
Die FairCare-Plattform ist somit sehr praktisch für Dienstleister, um neue aber auch bereits existierende Kunden anzusprechen. Die Koordination von Pflege- und sonstigen Dienstleistungen wird durch FairCare erleichtert und auch beschleunigt.
Haben Dienstleister einen eigenen Account auf der FairCare-Plattform, den sie selbst bedienen können?
Ja, jeder Dienstleister hat seinen eigenen FairCare-Account. Diesen Account kann jeder Dienstleister selbst bedienen.
Wie können Dienstleister Teil der FairCare-Gemeinschaft werden?
Jeder interessierte Dienstleister kann Kontakt mit dem jeweiligen regionalen Franchisenehmer aufnehmen. Der Franchisenehmer lädt den Dienstleister anschließend zu einem Gespräch ein. Dieser entscheidet schlussendlich auch, ob der Dienstleister die notwendigen Kriterien erfüllt und somit Teil der FairCare-Gemeinschaft wird. Nach einem positiven Bescheid kann der Dienstleister sich selbst auf der FairCare-Plattform registrieren und der Franchisenehmer wird diesen anschließend freischalten.
Wie können Dienstleister Kontakt mit einem Franchisenehmer aufnehmen?
Über die FairCare-Plattform, FairCare Website (www.fair-care.eu) oder Dienstleister kontaktieren direkt den Franchisenehmer via E-Mail, Telefon oder über ein persönliches Treffen.
Welche Art von Dienstleistungen muss ein Dienstleister anbieten, damit er Teil der FairCare-Plattform werden kann?
Das können die verschiedensten Dienstleistungen sein, sowohl formelle als auch informelle Dienstleistungen. Angefangen bei Pflegedienstleistungen, wie z.B. Hauskrankenpflege, 24h-Betreuung, Plätzevermittlung in Altersheimen, Beratung zur Pflege, bis hin zu alltäglichen Dienstleistungen, wie z.B. Personentransport, Pediküre, Physiotherapie, Reinigungsservice oder auch Gartenarbeit. Die FairCare-Plattform kann somit von den meisten Dienstleistern genutzt werden.
Wie erhalten Dienstleister Anfragen auf der FairCare-Plattform?
Dienstleister erhalten eine E-Mail, wenn eine Anfrage für sie auf der FairCare-Plattform eingegangen ist. Auf der Plattform selbst können sie dann mehr Details zur Anfrage nachlesen.
Von wem können Dienstleister Anfragen erhalten?
Von den Nutzern der FairCare-Plattform, welche zum größten Teil ältere Personen und deren Angehörige oder Freunde sind. Es kann auch ein Betreuer der älteren Person die Anfrage aussenden oder auch der sogenannte “FairCare Koordinator”, den die ältere Person zur Anfragestellung beauftragen kann.
Welche Voraussetzungen muss ein Dienstleister erfüllen, um ein Dienstleister auf der FairCare-Plattform werden zu können?
Er muss eine Gewerbeberechtigung für die Ausübung seiner Tätigkeit haben, den Geschäftssitz in der Franchisenehmer-Region und er muss einen Nachweis von erfolgreicher Geschäftstätigkeit in der Franchisenehmer-Region für mindestens 2 Jahre (im Einzelfall für mindestens 6 Monate) haben.
Müssen die Mitarbeiter der Dienstleister ein bestimmtes Wissen oder bestimmte Qualifikationen aufweisen, damit die FairCare-Plattform verwendet werden kann?
Die Dienstleister müssen jene Mitarbeiter, die FairCare verwenden werden, von FaiCare schulen lassen. Dafür bietet FairCare eine Basisschulung an.
Müssen Dienstleister einem Franchisenehmer zugeordnet sein?
Ja, Dienstleister können die FairCare-Plattform nur nutzen, wenn sie einem Franchisenehmer zugeordnet sind. Deshalb müssen Dienstleister bevor sie sich auf der FairCare-Plattform registrieren, Kontakt mit einem Franchisenehmer aufnehmen.